AGB

A) Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte der Parteien, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
  2. Mündliche Abreden, Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen sowie dieser Verkaufsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer eigene Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat oder mitteilt oder diese auf Schriftstücken des Käufers abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen werden hierdurch widersprochen.
  4. Angebote des Verkäufers erfolgen freibleibend.

B) Aufträge, Lieferung, Gefahrübergang

  1. Bei Erteilung von Aufträgen gelten unsere Verkaufs- und Zahlungsbedingungen in vollem Umfang als angenommen.
  2. Nachträgliche Auftragsänderungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich der Auftrag noch nicht in Arbeit befindet, bzw. Warenbestellungen noch nicht erfolgt sind.
  3. Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
  4. Die Gefahr geht spätestens mit der Abnahme der Ware auf den Käufer über; dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn der Verkäufer - im Einzelfall - die Versandkosten oder Anlieferung übernommen hat.
  5. Verzögert sich die Absendung infolge vom Käufer zu vertretender Umstände, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
  6. Falls nicht anders angegeben, entspricht das Liefer- bzw. Leistungsdatum dem Belegdatum.

C) Lieferfrist

  1. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Hindernisse, wie zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beschaffung, der Beförderung oder andere unverschuldete Verzögerungen bedingen eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit, auch dann, wenn sie nicht beim Verkäufer, sondern bei seinen Lieferanten eintreten. Der Käufer kann wegen der hierdurch bedingten Verzögerung keinerlei Schadensersatzansprüche stellen.
  2. Ist der Lieferer mit der Lieferung im Verzug, so muß der Käufer eine Nachfrist von 3 Wochen stellen. Liefert der Verkäufer trotz schriftlicher Nachfristsetzung nicht, so ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung stehen ihm nicht zu.

D) Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Etwaige Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
  2. Beanstandete Ware darf nur mit Genehmigung des Verkäufers zurückgesandt werden. Die Mängelrüge des Käufers wird hierdurch nicht als berechtigt anerkannt.
  3. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Gewicht etc. dürfen nicht beanstandet werden. Im Falle berechtigter Beanstandung hat der Verkäufer das Recht, nach seiner Wahl die Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern; ist der Verkäufer hierzu nicht in der Lage, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt der Verkäufer die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften stehen dem Käufer nicht zu.
  4. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Verkäuferhaftung auch im Rahmen von Abs. D3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

E) Preise und Nebenkosten

  1. Preise verstehen sich, falls nicht gesondert vereinbart, verzollt und verpackt in Euro zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Onlineaufträge
    Bearbeitungsgebühr 9,50€ für Aufträge unter 100,-€ Nettowarenwert
  3. Versandkosten

    Informationen zu unseren Versandkostenberechnungen entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF-Dokument:

    https://www.klocke-online.de/media/pdf/31/90/7a/VSK23_Klocke.pdf

F) Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort fällig und ohne jeglichen Abzug zu zahlen.
  2. Gerät der Käufer mit der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung in Verzug, oder handelt es sich um einen unbekannten Kunden, kann der Verkäufer bei Aufträgen Vorauszahlungen verlangen bzw. die Lieferung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen verweigern. Für bereits erbrachte Lieferungen werden sämtliche - auch gestundete - Forderungen sofort fällig.
  3. Der Zahlungsverzug und seine Folgen treten ohne Mahnung mit dem Fälligkeitstag ein. Der Verkäufer ist berechtigt, ab Fälligkeitstag bankübliche Zinsen, mindestens aber 8 Prozent über dem Basiszinsatz zu berechnen (§288 BGB).

G) Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, aus der Geschäftsbeziehung herrührenden, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers, Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:
  3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
  4. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
  5. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.
  6. Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Anweisung gibt.
  7. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  8. Wenn die durch Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, wird der Verkäufer voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben.

H) Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Verkäufers
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen ist das Amtsgericht Minden. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

I) Verpackungsgesetz

  1. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen durch den eigenen Fuhrpark erfolgt die Rücknahme für Verpackungen gem. § 15 Abs. 1 VerpackG bei einer nächsten Anlieferung. Anderenfalls gilt die Geschäftsadresse des Unternehmens Friedrich Klocke GmbH & Co. KG als Rücknahmeort: Vogelparadies 2, 32457 Porta Westfalica
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