Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Friedrich Klocke GmbH & Co. KG, Porta Westfalica


1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Friedrich Klocke GmbH & Co. KG, Vogelparadies 2, 32457 Porta Westfalica (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“), soweit es sich um Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren handelt.

Die AGB gelten unabhängig vom Vertriebsweg, insbesondere für Bestellungen über den Online-Shop, per E-Mail, telefonisch, über den Außendienst oder Vertreter, auf Grundlage von Katalogen oder Preislisten sowie für Käufe im Cash-&-Carry-Markt des Verkäufers.

Das Angebot des Verkäufers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen einer Bestellung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist und der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Individuelle Vereinbarungen, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt auch für wirksam getroffene mündliche Individualvereinbarungen.


2. Angebote und Vertragsschluss

Angebote, Kataloge, Preislisten, Produktdarstellungen und sonstige Verkaufsunterlagen des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Mit seiner Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Bei Bestellungen über den Online-Shop dient die automatisch versendete Bestellbestätigung ausschließlich der Bestätigung des Eingangs der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

Bei Bestellungen über den Online-Shop kommt der Vertrag zustande, sobald der Verkäufer die Bestellung ausdrücklich annimmt, eine Rechnung über den Auftrag erstellt oder die Ware versendet, je nachdem, welches dieser Ereignisse zuerst eintritt.

Außerhalb des Online-Shops kann die Annahme insbesondere durch Auftragsbestätigung, ausdrückliche mündliche Bestätigung durch einen hierzu berechtigten Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers, Rechnungsstellung oder Lieferung der Ware erfolgen.

Bei Käufen im Cash-&-Carry-Markt kommt der Vertrag mit Abschluss des Kaufvorgangs an der Kasse zustande.

Solange ein Vertrag noch nicht zustande gekommen ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Bestellung ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere bei Nichtverfügbarkeit der Ware, offensichtlichen Preis- oder Eingabefehlern oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers.


3. Preise, Versand-, Verpackungs- und Nebenkosten

Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich sämtliche Preise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Versand-, Verpackungs- und sonstige Nebenkosten sowie die jeweils geltenden Freihausgrenzen richten sich nach den dem Käufer bei Abgabe seiner Bestellung mitgeteilten bzw. zu diesem Zeitpunkt geltenden Versand- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers.

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen anfallende Zölle, Einfuhrabgaben, Abfertigungsgebühren, sonstige öffentliche Abgaben sowie vergleichbare Kosten trägt der Käufer, soweit sich aus den Versand- und Zahlungsbedingungen oder einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

Bei Aufträgen mit einem Nettowarenwert unter 100,00 € wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 9,95 € netto berechnet. Dies gilt nicht für Käufe, die unmittelbar im Cash-&-Carry-Markt des Verkäufers getätigt und abgeschlossen werden.

Bei Lieferungen, die vereinbarungsgemäß drei Monate oder später nach Vertragsschluss erfolgen sollen, ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss für die Preisbildung maßgebliche Kosten, insbesondere Einkaufspreise, Fracht- und Transportkosten, Zölle, sonstige öffentliche Abgaben oder wechselkursbedingte Beschaffungskosten, verändern.

Eine Preisanpassung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die Kostenänderung tatsächlich auf die Kalkulation der betroffenen Ware auswirkt. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zugunsten des Käufers zu berücksichtigen. Eine Preisanpassung erfolgt nicht, soweit ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Der Verkäufer wird den Käufer über eine Preisanpassung vor der Lieferung informieren.

Offensichtliche Schreib-, Druck-, Eingabe- oder Rechenfehler sowie technisch bedingte Preisfehler begründen keinen Anspruch auf Lieferung zu einem erkennbar fehlerhaften Preis. Gesetzliche Anfechtungsrechte des Verkäufers bleiben unberührt.


4. Produktangaben und Produktdarstellung

Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Produktdarstellungen dienen der Beschreibung der Ware. Farbabweichungen können insbesondere aufgrund unterschiedlicher Bildschirmdarstellungen, Lichtverhältnisse oder drucktechnischer Gegebenheiten auftreten.

Maß-, Gewichts-, Material- und sonstige Produktangaben dürfen im Rahmen handelsüblicher oder technisch bedingter Toleranzen geringfügig abweichen, soweit die Abweichung die gewöhnliche oder vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt und dem Käufer zumutbar ist. Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Eigenschaften bleiben hiervon unberührt.

Angaben zu Lagerbeständen, Lieferzeiten und Verfügbarkeiten sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.


5. Lieferung, Lieferzeiten, Selbstbelieferung und Teillieferungen

Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Eine verbindliche Vereinbarung kann auch mündlich durch einen hierzu berechtigten Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers erfolgen.

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen für die Dauer und entsprechend dem Umfang der Beeinträchtigung.

Kann der Verkäufer eine vereinbarte Lieferfrist aufgrund einer von ihm nicht zu vertretenden, nicht rechtzeitigen oder ausbleibenden Selbstbelieferung nicht einhalten, obwohl er rechtzeitig ein entsprechendes Beschaffungsgeschäft abgeschlossen hat, wird er den Käufer hierüber unverzüglich informieren und eine voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

Ist die betroffene Ware aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen endgültig nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Ware ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits für die betroffene Ware erbrachte Zahlungen des Käufers werden unverzüglich erstattet.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.

Teilt der Verkäufer einen Auftrag aus eigenen betrieblichen oder logistischen Gründen in mehrere Teillieferungen auf, werden die für den Auftrag anfallenden Versandkosten nur einmal berechnet. Weitere hierdurch veranlasste Teillieferungen erfolgen ohne zusätzliche Versandkosten. Dies gilt nicht, soweit zusätzliche Teillieferungen auf Wunsch des Käufers erfolgen.


6. Gefahrübergang

Bei Abholung oder unmittelbarer Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers versendet, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Transporteur auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und unabhängig davon, ob der Verkäufer im Einzelfall Versandkosten ganz oder teilweise übernimmt.


7. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsbedingung vereinbart wurde.

Skonto oder sonstige Abzüge sind nur zulässig, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Während des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen derzeit neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie sonstiger gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

Der Verkäufer kann die Annahme eines Auftrags oder dessen Ausführung von einer Vorauszahlung oder anderen angemessenen Sicherheit abhängig machen.

Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers rechtfertigen und den Zahlungsanspruch des Verkäufers gefährden, ist der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten und gegebenenfalls angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlung zu verlangen.


8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Verkäufers aus dem jeweiligen Vertrag sowie aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

Vor vollständiger Begleichung der gesicherten Forderungen darf die Vorbehaltsware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten, zu verbinden oder zu vermischen.

Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen erwirbt der Verkäufer, soweit rechtlich möglich, Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Für die hierdurch entstehende Sache gelten die Regelungen über die Vorbehaltsware entsprechend.

Der Käufer tritt bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. der aus ihr entstandenen Erzeugnisse sicherungshalber an den Verkäufer ab. Die Abtretung erfolgt bis zur Höhe des Rechnungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware. Besteht lediglich Miteigentum des Verkäufers, erfolgt die Abtretung anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

Der Käufer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt und keine begründeten Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen, wird der Verkäufer die Forderungen nicht selbst einziehen.

Bei Zahlungsverzug oder einer erheblichen Gefährdung der Zahlungsansprüche des Verkäufers kann der Verkäufer die Einziehungsermächtigung widerrufen und vom Käufer verlangen, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den jeweiligen Schuldner über die Abtretung zu informieren.

Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.


9. Mängel, Untersuchung und Gewährleistung

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Der Käufer hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Mängelanzeigen sollen zur zügigen Bearbeitung vorzugsweise per E-Mail oder über das Reklamationsformular des Verkäufers erfolgen. Gesetzliche Rechte werden nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass eine Mängelanzeige auf einem anderen zulässigen Kommunikationsweg erfolgt.

Bei berechtigten Mängeln entscheidet der Verkäufer zunächst, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt. Ist die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar, bleiben die gesetzlichen Rechte des Käufers unberührt.

Der Käufer hat dem Verkäufer die zur Prüfung des Mangels und zur Durchführung der Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und die beanstandete Ware auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Weitergehende Rechte des Käufers bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


10. Haftung

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer auch bei einfacher Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Verkäufer auf Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.


11. Kein Widerrufsrecht und Rückgabe mangelfreier Ware

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen werden.

Ein allgemeines Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie Ware besteht nicht. Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und auf Kulanzbasis. Gesetzliche Rechte des Käufers bei mangelhafter Ware bleiben hiervon unberührt.


12. Kundenkonto im Online-Shop

Der Käufer ist verpflichtet, Zugangsdaten zu seinem Kundenkonto vertraulich zu behandeln, durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und Zugriffsberechtigungen innerhalb seines Unternehmens aktuell zu halten.

Ein erkennbarer oder vermuteter Missbrauch des Kundenkontos ist dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

Für Schäden, die aufgrund einer vom Käufer zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten zur Sicherung oder Verwaltung des Kundenkontos entstehen, haftet der Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verkäufer ist berechtigt, ein Kundenkonto bei Vorliegen eines sachlichen Grundes vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, insbesondere bei Missbrauch, falschen oder irreführenden Unternehmensangaben, Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertragsverstößen.


13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenforderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Zwingende gesetzliche Rechte des Käufers bleiben unberührt.


14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Verkäufers in der jeweils gültigen Fassung.


15. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Leistungen des Verkäufers ist dessen Sitz in Porta Westfalica, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Für diese AGB und sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ist eine Gerichtsstandsvereinbarung aus einem anderen gesetzlichen Grund zulässig, ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

Der Verkäufer bleibt berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen bleiben unberührt.


Stand: September 2026